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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Promotion

§ 1 Anwendungsbereich

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Vertragsbeziehungen zwischen dem gewerblichen oder privaten Kunden und der  Fa. Andreas Rummel Abweichende Bedingungen erkennt die Fa. Andreas Rummel

(zukünftig: Veranstalter) nicht an, es sei denn, abweichende Bedingungen wurden schriftlich vereinbart.

 

 

§ 2 Vertragsschluss

 

Vertragspartner ist stets der Veranstalter, unabhängig davon, welcher Mitarbeiter/Künstler die Veranstaltung ausrichtet.

 

Sämtliche Verträge werden zwischen dem Veranstalter und dem Kunden geschlossen.

Der Vertragsschluss hat stets schriftlich zu erfolgen. Der Vertragsschluss erfolgt über den Engagements Vertrag zwischen dem Veranstalter und den Kunden.  Der Kunde stellt schriftlich und/oder telefonisch und/oder via E-Mail eine Anfrage zu der geplanten Veranstaltung. Sodann erhält der Kunde ein schriftliches Vertragsangebot mit den genauen Konditionen, an welches der Veranstalter zwei Werktage gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit muss das Angebot durch den Kunden schriftlich angenommen werden durch Unterzeichnung und Rückleitung, wobei der Zugang beim Veranstalter ausschlaggebend ist.

 

Der Kunde handelt grundsätzlich auf eigenen Namen und eigene Rechnung.

 

Bei dem Auftragsverhältnis handelt es sich um keinen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB, der Kunde hat also kein Widerrufsrecht gegenüber dem Veranstalter. Jede Veranstaltung stellt eine Individualleistung des Veranstalters gegenüber dem Kunden dar, damit ist der Kunde nach Vertragsabschluss verpflichtet, das vereinbarte Veranstaltungshonorar zu bezahlen.

 

 

§ 3 Verpflichtungen des Veranstalters

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, seine vertraglichen Leistungen durch Herrn Andreas Rummel und bei dessen Verhinderung einen gleichermaßen qualifizierten Barbecuer zu erbringen. Der Veranstalter ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programms frei. Insbesondere unterliegt er keinen künstlerischen Weisungen des Kunden.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, einen vereinbarten Termin zeitlich und/oder räumlich zu verlegen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Wichtige Gründe stellen insbesondere die Witterung, die Erkrankung des Barbecuers u. ä. dar. Im Falle der Verhinderung des Veranstalters, respektive deren Barbecuer ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen ihm nicht zu.

 

 

§ 4 Verpflichtungen des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt an den Veranstalter gemäß dem gesondert abzuschließenden Engagementsvertrag zu entrichten.

 

Der Kunde ist verpflichtet, zum Veranstaltungstermin die entsprechenden technischen Anforderungen, insbesondere Tische, Sitzplätze, Elektro- und Wasseranschluss sowie die vereinbarte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ist der Kunde für die Müllentsorgung zuständig und verantwortlich. Erbringt der Kunde diese Leistung nicht/

nicht rechtzeitig, so wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht befreit.

 

Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter Getränke und Essen im Rahmen der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

Es ist dem Kunden sowie dessen Teilnehmern an der Veranstaltung nicht gestattet,

am Veranstaltungsort Ton-, Film-, Foto- oder Videoaufnahmen vorzunehmen. Aufnahmegeräte

und Kameras aller Art müssen vor der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, Aufnahmegeräte

und Kameras aller Art an sich zu nehmen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.

Ebenfalls ist der Veranstalter berechtigt, bereits gefertigte Aufzeichnungen zu löschen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung einzuholen.

 

Der Veranstalter wird von seiner Leistungserbringung befreit, wenn dessen Barbecuer bei Film-, Funk- oder Fernsehen einen sich überschneidendes Engagement erhalten.

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden einen solchen Termin unverzüglich mitzuteilen und den Kunden einen Ersatztermin zu den gleichen Bedingungen anzubieten.

 

Der Veranstalter unterhält Werbeverträge mit diversen Kunden/Herstellern. Der Veranstalter ist im Rahmen dieser Verträge gehalten, die Logos sowie andere Werbemittel seiner Vertragspartner einzusetzen. Der Kunde verpflichtet sich, den Einsatz von Werbemitteln Dritter bei Veranstaltungen in angemessenem Umfang zu akzeptieren.

 

 

§ 5 Haftung

 

Der Veranstalter haftet weder für Sach- noch Körperschäden, sofern der Veranstalter oder dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

 

Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich

oder grob fahrlässig gehandelt haben, dies gilt auch für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss.

 

 

§ 6 Konditionen

 

Die Kosten für eine Veranstaltung setzen sich wie folgt zusammen:

 

a)   Material, welches je nach Auftragsvolumen gesondert in Rechnung gestellt wird,

b) Spesen (Übernachtung, Kilometergeld 50 Cent/km, welches in der Regel ab Firmensitz

des Veranstalters berechnet wird u. a.),

c) ab einer Größe von 25 und mehr Teilnehmern an der Veranstaltung

(exklusive Veranstalter) wird zusätzliches Hilfspersonal des Veranstalters erforderlich, welches im Engagements Vertrag mit der entsprechenden Tagesgage angegeben wird.

 

§ 7 Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einer Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Veranstalter wird München vereinbart.

 

 

§ 8 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines entsprechenden Engagementsvertrages unwirksam sein, so wird hier durch die Wirksamkeit

der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Klausel, welche dem Willen der Parteien am nahesten kommt, ersetzt.

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